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mFUND: Aufruf für die Braunkohlereviere

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das Logo von mFund - Das Startkapital für die Mobilität 4.0

Mit dem Förderprogramm mFUND unterstützt das BMDV seit 2016 datenbasierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale Anwendungen und Innovationen für die Mobilität 4.0. Dazu zählen z.B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps…

1.) Informationen zum Programm

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Startups, Hochschulen, Vereine, Behörden und Forschungseinrichtungen. Die finanzielle Förderung geht einher mit Veranstaltungen und Aktivitäten zur Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Forschung. Ein weiteres wichtiges Element ist der Aufbau des Datenportals mCLOUD.

Die erste Förderphase des mFUND von 2016 bis 2020 umfasste ein Fördervolumen von 200 Millionen Euro. Für die zweite Programmphase ab 2021 sind rund 250 Millionen Euro eingeplant. Hierfür wurde mit der neuen Förderrichtlinie mFUND die rechtliche Grundlage geschaffen.

2.) Grundsätzliche Anforderungen an Projektvorschläge

Wichtig für mFUND-Projektvorschläge ist vor allem, die datenbezogenen Innovationen, den inhaltlichen Bezug und den konkreten inhaltlichen Zugewinn im Vergleich zu anderen Projekten und dem Stand von Wissenschaft und Technik deutlich darzustellen. Weitere zentrale Elemente sind die geplante Verwertung der Projektergebnisse, die Einbindung von Anwendungspartnern und von Startups.

Die Marktplatzierung bereits fertiger Lösungen bzw. primäre Hardwareinvestitionen sind nicht der Fördergegenstand des mFUND.

Kurzbeschreibungen aller mFUND-Projekte finden sich unter www.mfund.de/projekte.

3) Förderoptionen

In Förderlinie 1 (aktuell bis 100 Tsd. Euro Förderung, Laufzeit 12 Monate) ist die Skizzeneinreichung auf Basis von Förderaufrufen kontinuierlich möglich. Den laufenden Förderaufruf finden Sie hier.

Bei der mFUND Förderlinie 2 (Förderung bis 3 Mio. Euro, Laufzeit 36 Monate) können Projektskizzen ebenfalls im Rahmen der jeweiligen Förderaufrufe eingereicht werden.

Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (§ 17 S.1 Nr. 2 InvKG) wurden von der Bundesregierung zusätzliche Mittel bereitgestellt, um den Strukturwandel zu unterstützen. Die Skizzeneinreichungen erfolgen im Rahmen der jeweiligen Förderaufrufe für „Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“. Den laufenden Förderaufruf finden Sie hier.

Förderaufrufe finden in regelmäßigen Zeitabständen statt und erfolgen in der Regel mehrmals jährlich. Alle Förderaufrufe werden unter www.mfund.de veröffentlicht.

Die Prüfung aller Projektvorschläge erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Bewertungsverfahrens: In der ersten Stufe (fachliche Prüfung) werden Projektvorschläge inhaltlich bewertet (bei Förderlinie 2 im Wettbewerb). In der zweiten Verfahrensstufe (formale Prüfung) werden die Antragsteller aller im ersten Schritt positiv bewerteten Projekte aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Bewilligung erfolgt durch das BMDV.

4.) Weiterführende Informationen und Beratung

Programminformationen, Förderaufrufe und Informationsunterlagen für eine Skizzeneinreichung einschl. der zugrundeliegenden Förderrichtlinie sind im Internet abrufbar: www.mfund.de

Für eine telefonische Förderberatung steht der vom BMDV beauftragte Projektträger TÜV Rheinland Consulting/ VDI VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung:

Telefon: 0221/ 806 2664 (werktags 10 bis 12 Uhr)
E-Mail: info@mfund.de

Bei Interesse können Sie den Newsletter des mFUND (https://www.BMDV.de/_tools/forms/newsletter-mfund/start.html) abonnieren, um unmittelbar von neuen Förderaufrufen zu erfahren.